Jahresprogramm Werkhof Egelsee 2024

Der Vor­stand des Vere­ins am See hat an der Mit­gliederver­samm­lung 2024 das Jahre­spro­gramm 2024 präsen­tiert.

Auf Grund stark reduziert­er Unter­stützungszusagen der ange­fragten Förder­stellen musste der Vor­stand das ursprünglich umfan­gre­ich­er geplante Kul­tur­pro­gramm reduzieren. Zahlre­iche Kul­turschaf­fende sind dem Vere­in fre­undlicher­weise mit ihren Gagen ent­ge­gengekom­men. Den­noch kann der Vere­in am See bedauer­licher­weise das Pro­gramm 2024 nur reduziert durch­führen. Nach Möglichkeit wer­den alle für 2024 abge­sagten Anlässe auf das näch­ste Jahr ver­schoben.

Jahresbericht 2023

Das achte Vere­in­s­jahr war geprägt von zahlre­ichen Ver­anstal­tun­gen und
ein­er Vielfalt an Begeg­nun­gen und Aktiv­itäten im Werk­hof Egelsee und rund
ums Haus. Meilen­steine in diesem Jahr waren die Eröff­nung der durch die
Quartier­bevölkerung lang ersehn­ten Caf­fèbar sowie der Wech­sel von den
jew­eils jährlich befris­teten Gebrauch­slei­hverträ­gen zu einem reg­ulären und
unbe­fris­teten Mietver­trag mit der Stadt Bern.

Verein am See unterzeichnet unbefristeten Mietvertrag

Der Vor­stand des Vere­ins am See freut sich über den frisch unterze­ich­neten Mietver­trag mit der Stadt Bern über zahlre­iche Innen- und Aussen­räume des Werk­hofs Egelsee!

Der unbe­fris­tete Ver­trag gibt dem Vere­in am See die Möglichkeit, langfristig und nach­haltig zu pla­nen, zu ren­ovieren und zu finanzieren, um den Werk­hof Egelsee möglichst dauer­haft als Quarti­er- und Kul­turtr­e­ff zu sich­ern. Der Vor­stand betra­chtet den vor­liegen­den ordentlichen Mietver­trag als Meilen­stein auf dem Weg von der Zwis­chen­nutzung zur dauer­haften Nutzung des Werk­hofs als Quarti­er- und Kul­turtr­e­ff.

Der Verein am See

Der Vere­in am See ver­fol­gt die Schaf­fung eines offe­nen und par­tizipa­tiv­en Quarti­er- und Kul­turtr­e­ffs im Werk­hof Egelsee, der allen Alters- und Bevölkerungs­grup­pen der umliegen­den Quartiere des Bern­er Stadt­teils IV vielfältige Felder der Begeg­nung, Mitwirkung und Teil­habe eröffnet.

Im Werkhof Egelsee

Der Werk­hof Egelsee ist seit eini­gen Jahren Plat­tform für vielfältige Ini­tia­tiv­en, Pro­jek­te und Insti­tu­tio­nen: Ausstel­lun­gen, BauBar, Bern­er Seefest­spiele, Chasch­per­li-Gutsche, Co-Kitchen, Co.Working.Egelsee, Coop­er­a­ti­va Legu­Vegu, Floh­mi am See, Fre­itags-Bar, Gesprächsabend, Ghüder­bar, Gril­l­abend, Holzw­erk­statt am See, Jugen­draum, Kinder­pro­gramm, Kli­ma Puz­zle Work­shops, Konz­erte, La Düsette – Natur­burschä Kafi, Lesun­gen, Marché au Lac, Micro­Jaz­zFes­ti­val “Die let­zten Tage”, Näh­w­erk­statt Fade­grad, Ope­nAirs, Raum für Musik, Sal­sa After­work Egelsee, Sis­ter Hook Box­ing Crew, Stat­t­land-Rundgang, Tanz-Events, Urban Gar­den­ing, Velow­erk­statt Ped­a­lo, Work­shops, 3D am See und weit­ere mehr …

Eine kleine Chronik

2016: Nach Aufhe­bung des Entsorgung­shofs Egelsee unterze­ich­net der Vere­in am See mit der Stadt Bern einen Gebrauch­slei­hver­trag über die Aussen­räume und einen Abstell­raum des Werk­hofs Egelsee. Nach dem vorzeit­i­gen Ende der “Bar au Lac” im Herb­st 2017 wird der Gebrauch­slei­hver­trag um den Bar-Raum erweit­ert.

2021: Nach Aufhe­bung des Strassen­reini­gungs-Stützpunk­ts im Werk­hof unterze­ich­net der Vere­in am See mit der Stadt Bern einen erweit­erten Gebrauch­slei­hver­trag über alle Innen- und Aussen­räume des Werk­hofs Egelsee und startet den Betrieb des Werk­hofs als Plat­tform für Pro­jek­te aus dem Quarti­er für das Quarti­er.

2023: Nach­dem vier Räume und ein Teil des Aussen­raums nach Umbauar­beit­en von der Stadt an die Caf­fè Bar Riva ver­mi­etet wer­den, unterze­ich­net der Vere­in am See einen unbe­fris­teten Mietver­trag über die verbleiben­den Innen- und Aussen­räume des Werk­hofs Egelsee.

Werkhof-Fest am 29. Juli

Der Vor­stand des Vere­ins am See lädt alle Anwohner*innen der umliegen­den Quartiere ein, den Werk­hof Egelsee mit einem grossen Fest am 29. Juli zu feiern.
Wir freuen uns!

Ergebnisse des Info- und Austauschabends und folgende Beschlüsse

Nach einem Som­mer mit zahlre­ichen Konz­erten und Par­ties im Werk­hof Egelsee, von denen oft­mals erhe­bliche Lärm-Emis­sio­nen aus­gin­gen, hat­te der Vere­in am See die Anwohnen­den der näheren Umge­bung des Werk­hofs zu einem Aus­tausch- und Infor­ma­tion­s­abend am 12. Sep­tem­ber 2022 ein­ge­laden. Der aus­führliche Bericht des Vor­stands gibt einen näheren Ein­blick in den Ver­lauf und die Ergeb­nisse des Abends.

Ein gross­er Teil der Per­so­n­en fol­gte der Ein­ladung des Vor­stands, die eigene Wohnadresse auf ein­er aus­liegen­den Karte zu markieren (rot: anwohnende Vor­standsmit­glieder; grün: andere Anwohnende).

Der Vor­stand des Vere­ins am See dankt allen Anwe­senden des Aus­tausch- und Infor­ma­tion­s­abends vom 12. Sep­tem­ber 2022 für ihr Engage­ment, ihr Mit­denken, ihre Äusserun­gen und den wertvollen Aus­tausch. Wir bleiben in Kon­takt!

Beschlüsse

An sein­er Sitzung vom 15. Sep­tem­ber 2022 hat der Vor­stand des Vere­ins am See die Ergeb­nisse des Aus­tausch- und Infor­ma­tion­s­abends gesichtet und einige Mass­nah­men beschlossen, um Lärm-Emis­sio­nen kün­ftig spür­bar zu reduzieren und dauer­haft zu min­imieren. Auszug der ersten bei­den Punk­te:

  • Ver­anstal­tun­gen inkl. Ver­mi­etun­gen in allen Innen- und Aussen­räu­men des Werk­hof Egelsee find­en kün­ftig bis max. 24 Uhr statt.
  • Laut­sprechere­in­satz, d.h. ver­stärk­te Musik, Sprache etc. im Aussen­raum des Werk­hof Egelsee find­en kün­ftig bis max. 22 Uhr statt.
  • Schon bei der Pro­gram­mierung des Kul­tur­pro­gramms, bei Sound­check und während des Anlass­es wird ein beson­deres Augen­merk darauf gerichtet, dass Schall-Emis­sio­nen möglichst ger­ing gehal­ten wer­den.

Nachbarschaftliche Orientierung

Dem Vor­stand ist es ein Anliegen, dass alle Anlässe im Werk­hof kün­ftig in guter Nach­barschaft mit den Anwohnen­den der direk­ten Umge­bung stat­tfind­en kön­nen. Der Vere­in am See möchte den Werk­hof Egelsee als sozial und kul­turell bedeut­samen Ort für alle Alters- und Bevölkerungs­grup­pen im Quarti­er etablieren, nicht als Par­tymeile der ganzen Stadt. Für Anwohnende und umliegende Quartiere soll dieser Begeg­nung­sort im Wohn­quarti­er als Bere­icherung und nicht als Beein­träch­ti­gung wahrgenom­men wer­den kön­nen.